Förderer
des Team Deutschland-AchterStiftung Deutsche Sporthilfe
Über 50 Jahre zeitgemäße und werteorientierte Athletenförderung nach dem Prinzip: Leistung. Fairplay. Miteinander.
Seit 1967 begleitet die Stiftung Deutsche Sporthilfe als wichtigste private Sportförderinitiative in Deutschland Nachwuchs- und Spitzensportler auf dem Weg zu großen Erfolgen, darunter auch zahlreiche Ruderinnen und Ruderer. Dies macht sie mit verantwortungsbewussten und kreativen Förderkonzepten, die kontinuierlich den Rahmenbedingungen der Athleten angepasst werden. Sowohl finanziell als auch bei der Karriereplanung und in der Persönlichkeitsentwicklung profitieren aktuell rund 4.000 deutsche Athleten aus über 50 Sportarten von der Deutschen Sporthilfe.
In den vergangenen 50 Jahren hat die Stiftung Deutsche Sporthilfe über 455 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet. 2017 lag die Fördersumme bei ca. 15 Millionen Euro. Als private Stiftung erhält die Deutsche Sporthilfe nahezu keine direkte staatliche Unterstützung. Ihre finanziellen Mittel muss die Sporthilfe durch unternehmerisches Handeln im Fundraising jährlich neu erwirtschaften.
Geförderte Athleten sind zu 90% an deutschen Erfolgen bei internationalen Wettkämpfen beteiligt. Dazu gehören 261 Goldmedaillen bei Olympischen Spielen sowie fast 350 Goldmedaillen bei den Paralympics.
Bundesrepublik Deutschland
Leistung und Auftreten deutscher Spitzensportlerinnen und -sportler tragen zum Ansehen Deutschlands in aller Welt bei. Darüber hinaus motivieren sie junge und alte, behinderte und nicht behinderte Menschen, ihnen nachzueifern. Sie sind somit eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Sport seine soziale und integrative Kraft entfalten kann. Unter anderem aus diesem Grund fördert das Bundesministerium des Innern den deutschen Spitzensport.
Die Sportförderung des Bundes dient dazu, den Bundessportfachverbänden optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen zu ermöglichen und die Stellung der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Sport zu sichern. Organisationen, Verbände oder Einrichtungen des Sports sind grundsätzlich verpflichtet, für die Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Einnahmen zu erzielen. Haushaltsrechtlich haben sie zunächst alle Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen, bevor eine Förderung durch den Bund in Anspruch genommen werden kann.
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